G E W Ä S S E R O R D N U N G des Angelsportvereins Elbe-Trave-Kanal Roseburg e.V.


Sitz in Güster


Die nachstehende Gewässerordnung legen sie bitte nicht ungelesen zur Seite.

Ersparen Sie sich Enttäuschungen und dem Vorstand Ärger.


Bei der Ausübung des Angelsports am Vereinsgewässer müssen folgende gültige Ausweise bzw. Papiere mitgeführt werden.


 a) Jahresfischereischein

 b) Digitaler Ausweis vom ASV-Roseburg

 c) Gewässerordnung

 d) Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein)


Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf die Fischereigerechtigkeit zu achten und die Fischereiaufseher vorbehaltlos zu unterstützen. Unbekannte Angler sind sofort dem Vorstand zu melden. Jeder ist verpflichtet, auf Verlangen anderen Mitgliedern und den Fischereiaufsehern des Vereins seine Papiere und den Fang zu zeigen.


Weiter hat jedes Mitglied bei der Ausübung des Angelns einen Hakenlöser, ein Bandmaß, ein Betäubungsgerät und ein Messer bei sich zu führen.


In unserem Vereinsgewässer ist das Angeln mit zwei Handangeln mit jeweils höchstens einer Anbissstelle erlaubt.

(Köderfischsysteme und Kunstköder gelten als eine Anbissstelle)


Das Angeln von Booten aus, das auslegen von Stegen, das Errichten von Unterkünften, das Auslegen von Reusen, Aalschnüren und Treibern ist an unserem Vereinsgewässer grundsätzlich verboten.

Auch der Fischfang mit elektrischem Strom, sowie mit Speeren, Harpunen etc. ist verboten.


Das Senken von Köderfischen ist in unserem Vereinsgewässer ebenfalls verboten.


Unbeaufsichtigte Angelgeräte werden von der Fischereiaufsicht eingezogen.


Fische aus anderen Gewässern dürfen in unserem Vereinsgewässer nicht ausgesetzt werden. Außer durch Besatzmaßnahmen des Vereins.



Das Angeln an unserem Vereinsgewässer ist wie folgt gestattet:


Witzeeze: Hier darf ganzjährig ganztags geangelt werden.


Bei vereinsinternen Veranstaltungen (z.B. Anangeln, Nachtangeln,Königsangel und Abangeln) darf im Vereinsgewässer vier Stunden vor Beginn bis zum Ende einer jeden Veranstaltung nicht geangelt werden.


Das Blinkern ist im Vereinsgewässer ganzjährig erlaubt und zwar so, dass der Nachbar in der Ausübung seines Angelns nicht belästigt bzw. gefährdet wird.


Nach § 39 des schleswig-holsteinischen Fischereigesetzes ist die Verwendung eines

lebenden Köderfisches nach tierschutzrechtlichen Vorschriften verboten.


Grundeln / Schwarzmundgrundeln sind im Vereinsgewässer als Köderfisch verboten.



Die Mindestmaße in unserem Vereinsgewässer, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse,

wobei der Fisch auf das Messgerät zu legen ist, betragen:


Aal 50 cm

Hecht 50 cm

Karpfen 40 cm

Schleie 25 cm

Zander 45 cm


Untermassige Fische sind sofort schonend vom Haken zu lösen und mit gebotener Sorgfalt in das Fanggewässer zurückzusetzen. Wer mit untermassigen Fischen angetroffen wird, wird mit dem Ausschluss aus dem Verein bestraft.



Gefangene massige Fische die für den Verzehr mitgenommen werden sollen, sind sofort nach dem Anlanden Waidgerecht zu töten. (Betäubungsschlag auf den Hinterkopf, Stich ins Herz).



Höchstfangzahl:

Karpfen 2 Stück pro Tag

Zander 2 Stück pro Tag


Schonzeiten:

Hecht 01.02. bis 30.04.

Zander 01.03. bis 31.05.

Graskarpfen ganzjährig


Wer zwei Edelfische (Karpfen, Zander) einer Art gefangen hat, muss mit dem Angeln auf diese Fischart aufhören.

Das Austauschen sowie die Weitergabe oder der Verkauf von gefangenen Fischen auch an Vereinsmitglieder ist untersagt.



Umweltschutz fängt bei jedem Mitglied selbst an. Haltet daher unser Gewässer sauber und lasst keinen Müll (Tüten, Dosen, Flaschen, Angelhaken, Schnüre usw.) liegen, sondern verlasst Euren Angelplatz so, dass es keinen Grund zur Beanstandung gibt. Vergehen hiergegen können empfindliche Ordnungsstrafen nach sich ziehen.


Das Waschen von Autos, Motorrädern ect. an unserem Vereinsgewässer ist verboten.


Besondere Beobachtungen, wie Fischsterben oder das Einleiten von Abwässern oder anderen Schadstoffen, sind umgehend dem Vorstand zu melden.


Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, zum Ende eines jeden Jahres

spätestens jedoch auf der Jahreshauptversammlung seine Fangergebnisse schriftlich dem Vorstand zu melden,


Hegen Sie unser Gewässer und schonen Sie die Fischlein die noch wachsen wollen.


Seien Sie allen Vereinsmitgliedern ein guter Kamerad, man wird es Ihnen danken, denn wir haben alle die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten.


Mit dem Inkrafttreten dieser Gewässerordnung erlischt die vorherige Gewässerordnung.




Büchen, im Februar 2025


DER VORSTAND